Behandlungen nach Arbeits- und Berufsunfällen (inkl. Wegeunfälle und Schulunfälle)
Sie haben einen Unfall, der als Arbeitsunfall vom D-Arzt aufgenommen wurde, dann können Sie mit dem ausgestellten Rezept zu uns in die Behandlung kommen.
Auf diesem DIN A4 Blatt hat der D-Arzt die durchzuführenden Behandlungen angekreuzt.